Datenschutz

Als externe Datenschutzbeauftragte beraten wir Sie im konsequenten und effizienten Umgang mit vertraulichen Daten. Wir analysieren Schwachstellen und machen Vorschläge zur Beseitigung. Viele Unternehmen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen, haben dafür aber nicht die Ressourcen. Wir helfen Ihnen mit unserer professionellen Betreuung.

Unternehmen bewegen sich zunehmend in rechtlich anspruchsvollen Räumen. Um heutzutage als ehrenwerter Kaufmann tätig sein zu können, genügen eherne Grundsätze oft nicht. Es ist in vielen Situationen notwendig, seine Abläufe und Verfahrensweisen zu dokumentieren und nachzuweisen. Dies betrifft besonders den Umgang mit personenbezogenen Daten, denn gerade dieser führt immer wieder dazu, dass ein Unternehmen öffentlich vorgeführt wird oder eine empfindliche Strafe von der staatlichen Aufsichtsbehörde ausgesprochen wird, wenn es die Erwartungen der Öffentlichkeit enttäuscht.

Datenschutz ist wichtig. Unternehmen benötigen Daten und mitunter das Einverständnis der Kunden, diese Daten zu nutzen. Dieses Einverständnis ist schwierig zu erlangen, wenn die betroffenen kein Vertrauen in den Datenschutz des Unternehmens haben. Deshalb ist ein geregelter, dokumentierter und nachvollziehbarer Datenschutz wichtig für die Reputation eines Unternehmens.

Datenschutz ist Pflicht. Seit 1977 regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 1977) die Mindeststandards für den Schutz personenbezogener Daten und ist seitdem mehrfach novelliert worden, zuletzt 2009. Alle Unternehmen haben personenbezogene Daten, die sie speichern, zum Teil sogar speichern müssen damit sie die Verträge erfüllen können. Wenn Sie einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten brauchen, können Sie sich für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten entscheiden. Dieser unterstützt Sie bei der Umsetzung der Anforderungen des Gesetzgebers.

Datenschutz ist unser Ding.

„Unternehmen, die einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen, sichern sich gleich mehrfach ab. Es kann nicht zu Interessenskonflikten kommen, der erweiterte Kündigungsschutz des interner DSB kann vermieden werden und ein externer DSB kann für sein Handeln verantwortlich gemacht werden, um nur einige Punkte zu nennen.“

Zitat: Rafael Jensch

Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Maßnahmen und Strukturen für den Datenschutz aufzubauen und geben Ihnen die nötige Sicherheit in diesem Bereich. Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind z.B. die Durchführung eines Audits für eine Software oder die Schulung der Beschäftigten für den gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten. Auch die fachliche Unterstützung ihres internen DSB durch ITNN ist möglich, so kann z.B. in Konfliktfragen eine zweite Meinung eingeholt oder eine Urlaubsvertretung vereinbart werden.
Beauftragung eines Datenschützers.

Sobald in einem Unternehmen mehr als 9 Beschäftigte ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, muss ein fachkundiger Datenschutzbeauftragter bestellt werden (vgl. §4f Abs. 1 Satz 1 BDSG). Was bedeutet das aber für Ihr Unternehmen? Was sind personenbezogene Daten und welche Mitarbeiter haben diese eigentlich? Und was bedeutet automatisiert? Sie benutzen einen PC um die Daten von Ihren Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten, etc. zu verarbeiten, dann arbeiten Sie bereits automatisiert (EDV gestützt) an personenbezogenen Daten. Denn personenbezogene Daten sind Daten, die auf persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person verweisen (vgl. §3 Abs.1 BDSG). Da reichen oft schon der Name und die Telefonnummer einer Person. Jedes Unternehmen hat heutzutage genau diese Daten vorliegen.

Nun müssen Sie sich die Frage stellen, ob mehr als 9 Beschäftigte in Ihrem Unternehmen diese Daten einsehen können. Wer arbeitet also mit Ihren Kunden-, Mitarbeiter-, Lieferantendaten, etc.? Das können die Personalabteilung, die Mitarbeiter im Service und die Geschäftsführung sein, aber auch weitere Beschäftigte z.B. in der Produktion sein. Überall wo Sie einen PC finden, mit dem ihre Mitarbeiter auf die personenbezogenen Daten zugreifen können. Es gibt aber auch noch weitere Anforderungen seitens des Gesetzgebers, wann Sie einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen!

Bitte sehen Sie sich auch das Wiki des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an http://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/4f_BDSG